Die Sistierung der Rente im Juni 2013 erfolgte insbesondere aufgrund eines Haushaltsberichts vom März 2013 (welcher im Widerspruch zu einem MEDAS Gutachten stand) und der Observation der Beschwerdeführerin vom März bis April 2013. Gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung bildet ein Observationsbericht für sich allein jedoch noch keine sichere Basis für Sachverhaltsfeststellungen betreffend den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person. Er könne diesbezüglich höchstens Anhaltspunkte liefern oder Anlass zu Vermutung geben.