1.4.2 Mit Verfügung vom 21. Juni 2013 (bestätigt mit VGE I 2013 100) wurde die IV-Rente der Beschwerdeführerin per sofort (mit Wirkung ab Juli 2013) sistiert (vgl. Ingress lit. E). Nach der Schulteroperation vom 29. Oktober 2013 wurde die 6 IV-Rente mit Verfügung vom 11. Februar 2014 mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 wieder ausgerichtet (vgl. Ingress lit. F). 1.4.3 Die IV-Stelle macht vernehmlassend geltend, dass die Verfügung vom 11. Februar 2014 unangefochten in Rechtskraft erwachsen und innert Frist keine Beschwerde gegen den Zeitpunkt der Nachzahlung per 1. Oktober 2013 erfolgt sei.