Eventuell sei die heutige Eingabe des Unterzeichneten als neue Beschwerde entgegenzunehmen und mit dem hängigen Verfahren zu vereinigen. Es sei festzustellen, dass gegenwärtig ein Rückforderungstitel für die geltend gemachte Forderung fehlt und es sei deshalb die angefochtene Verfügung aufzuheben.