Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin berufliche Massnahmen zu gewähren. 5. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Mit Schreiben vom 24. August 2016 ergänzte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die in der Beschwerdeschrift gestellten Rechtsbegehren mit folgendem Antrag: Der Beschwerde sei bezüglich der in der Verfügung angekündigten Rückforderung angeblich zu viel erbrachter Leistungen die aufschiebende Wirkung zu gewähren.