3 liess A.________ am 5. April 2016 sowie am 18. und 30. Mai 2016 Einwände erheben (IV-act. 224; 228; 229). Mit Verfügung vom 19. Juli 2016 hob die IV-Stelle Schwyz die Rente per 31. Oktober 2014 auf und forderte die zu Unrecht ausgerichteten Rentenleistungen zurück, wobei für die Höhe des Rückforderungsbetrags auf eine separate Verfügung verwiesen wurde. Einer Beschwerde gegen die Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen (IV-act. 231).