G. Am 23. April 2015 teilte die IV-Stelle Schwyz A.________ mit, dass zur Klärung der Leistungsansprüche eine umfassende medizinische Untersuchung (Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie) als notwendig erachtet werde (IV-act. 206-1/2). Zur Begutachtung wurde von der Suisse- MED@P die Gutachterstelle AD.________ zugelost (IV-act. 208f.). Das Gutachten erfolgte am 18. Januar 2016 (IV-act. 216). H. Mit Verfügung vom 19. Februar 2016 sistierte die IV-Stelle Schwyz die IV- Rente von A.________ per sofort und entzog einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung (IV-act. 218-3/4).