B. Nach einem längerem Aufenthalt in D.________ nahm A.________ im Sommer 2002 Wohnsitz in AB.________. Im September 2002 leitete die IV-Stelle Schwyz eine Rentenrevision ein, in deren Rahmen A.________ im April 2004 durch die AC.________ untersucht wurde. Im MEDAS-Gutachten vom 19. November 2004 wurde ihr u.a. eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als EDV-Supporterin sowie in anderen, körperlich leichten, rein administrativen Tätigkeiten in Wechselposition (inkl. Positionswechsel des linken Armes) attestiert (IV-act. 53-27/47).