{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-84_2017-06-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "cee6b9ec3cb7f49e45335e126a3492b7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-84_2017-06-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_84_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f267efb2b7ee8c48239acdd769208e52bd03629ad84ca223478d9d94c6480307ebceaaa7b6eab68a6f6b843e22479c2db5d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f267efb2b7ee8c48239acdd769208e52bd03629ad84ca223478d9d94c6480307ebceaaa7b6eab68a6f6b843e22479c2db5d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_84", "Checksum": "49d157cfec09e81bf0f2aba6aba6c18e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 84"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 14.06.2017 I 2016 84"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung (Aufhebung einer IV-Rente) | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:27:08", "Checksum": "4f721793545b3ab50dfc0c40cc9894a0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 14.06.2017 I 2016 84\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Aufhebung einer IV-Rente) | Invalidenversicherung\n\n4.3.1 Nach der Operation vom 13. November 2007 war die Beschwerdeführerin\njeweils in der Privatsprechstunde bei Prof. Dr.med. J.________in der\nAH.________. Mit Bericht vom 29. Oktober 2008 wurde zum Verlauf bzw. zur\nAnamnese festgehalten, dass Beschwerden und Einschränkungen insbesondere\nKraftverlust und Bewegungseinschränkung bestehen würden. Es erfolge keine\nSchmerzmedikation wegen Magenproblemen und die Blutwerte seien noch nicht\n12\nnormalisiert bei sehr tiefen Ferritin-Werten. Zusätzlich bestünden Angaben von\nSchwächeerscheinungen im lateralen Handbereich mit Verlieren von Kraft.\nGemäss Befund sei die Narbe reizlos, jedoch im distalen Bereich etwas hyposensibel und verbreitert, Flexion 70°, Abduktion 70°, Innenrotation bis Gesäss,\nAussenrotation 10°. Das CT vom 27. Oktober 2008 erscheine etwas harmonischer. Die Schulter sei nicht gut, die Beschwerdeführerin wünschte jedoch vorerst keine Operation (IV-act. 111-2/2). Mit Bericht vom 9. Dezember 2008 wurde\nergänzend festgehalten, dass als letzte Therapieoption die Implantation einer\nneuen Glenoidkomponente resp. einer inversen Prothese diskutiert worden sei,\nworauf die Beschwerdeführerin vorerst trotz unbefriedigender täglicher Funktion\nverzichte. Es sei kaum davon auszugehen, dass sich die jetzige Situation spontan bessern werde (IV-act. 113-9/11). Bei der Jahreskontrolle am 19. Oktober\n2009 ergaben sich gemäss Dr.med. J.________von Seiten des Glenohumeralgelenkes noch geringe Restbeschwerden, womit sich die Beschwerdeführerin zurechtfinde. Die Flexion und Abduktion betrugen 80° (IV-act. 116-2/2).\n\n4.3.2 Am 13. März 2012 erfolgte ein weiterer Verlaufsbericht der AH.________.\nDemgemäss berichte die Beschwerdeführerin insgesamt mit ihrer linken Schulter\nim Alltag gut zurechtzukommen. Sie habe jedoch immer wieder Schmerzen, vor\nallem wenn sie den Arm im Raum gebrauche. Die aktive Schulterbeweglichkeit\nmit Flexion und Abduktion habe ca. 70°, passiv bis 110°, Aussenrotation 20°, Innenrotation bis S1 betragen. Zudem habe eine eindeutige Druckdolenz über dem\nAC-Gelenk vorgelegen. Gemäss Röntgenuntersuchung des Schulterstatus rechts\nvom 7. März 2012 hätten eine unveränderte Prothesenlage, keine Lockerungszeichen und keine vermehrte Glenoiderosion im Vergleich zu den Voraufnahmen\nbestanden. Der Beschwerdeführerin wurde eine AC-Gelenksinfiltration empfohlen (IV-act. 135-2/2). Im Verlaufsbericht vom 10. Juli 2012 wurde zudem festgehalten, dass es sich um eine relativ typische Klinik einer AC-Arthropathie links\nhandle, weshalb erneut die AC-Gelenksinfiltration empfohlen wurde (IV-act. 138-\n2/2).\n\n4.3.3 Gemäss Verlaufsbericht vom 2. September 2013 bestünden bei ordentlicher Funktion inkl. Rotatorenmanschette für die Beschwerdeführerin unerträgliche Schmerzen. Die konventionellen Röntgenbilder würden eine deutliche Usur\ndes Glenoides mit Wear aber sonst eigentlich gute Verhältnisse zeigen. Insbesondere sei der Glenoidstock jetzt so gut, dass ohne weiteres eine inverse oder\neine konventionelle Glenoidkomponente eingesetzt werden könne. Es würde\nnoch eine intraartikuläre Lidocaininfiltration durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die glenohumerale Usur eigentlich die Hauptursache der Beschwerden sei. Es sei bekannt, dass die Beschwerdeführerin auch ein AC-\n\n13\nGelenksproblem habe, welches dann bei einer evtl. Revisionsoperation ebenfalls\nangegangen würde (IV-act. 164-5/5).\n\n4.4 Am 29. Oktober 2013 erfolgte in der AH.________ eine \"Revision Schulter-\nHemiprothese, Wechsel auf Inverse Schulter-Totalprothese (…) links\" bei sekundärer Insuffizienz der Supraspinatussehne links (vgl. Diagnose) durch\nProf.Dr.med. J.________ (IV-act. 169-1/4). In der Verlaufskontrolle vom 19. November 2013 wurde neu ein \"Verdacht auf komplexes, regionales Schmerzsyndrom (CRPS) der linken Hand nach wahrscheinlich Druckschädigung im proximalen Handbereich links mit elektroneurographisch Schädigung der sensiblen Endäste des N. medianus und N. ulnaris\" diagnostiziert. Die Beschwerdeführerin\nklagte nach der Operation über starke Schmerzen, Dysästhesien sowie Kalt-\n/Warmmissempfinden im Bereich des Handballens der linken Hand. In der linken\nSchulter sei die Beschwerdeführerin schmerzarm. Beim Röntgen der linken\nSchulter ergaben sich eine korrekte Lage der Schulterprothese, keine periartikulären Verkalkungen und keine Frakturen (IV-act. 173-1f./6).\n\n"}