Im Urteil 9C_946/2011 vom 16. April 2012 (betreffend Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens der Ehefrau eines EL-Bezügers) sah das Bundesgericht im Alter der damals 55-jährigen Ehegattin - trotz gesundheitlicher Einschränkungen mit (qualitativen) Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sowie fehlender Ausbildung, Berufstätigkeit und Sprachkenntnisse (Urteil 9C_946/2011 vom 16.4.2012 Erw. 4.1 und 4.3) - keinen Grund, die Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit zu verneinen (Bestätigung dieser Rechtsprechung im Bundesgerichtsurteil 9C_265/2015 vom 12.10.2015 Erw. 3.3.2).