Nachdem vom Kläger abgesehen vom hypothetischen Erwerbseinkommen keine weiteren Positionen bestritten werden, ist auf diesen Betrag von Fr. 48'130.85 bzw. bei zwanzig Monaten durchschnittlich Fr. 2'406.55 pro Monat abzustellen und anstelle des von der Beklagten für diesen Zeitraum angerechneten hypothetischen Erwerbseinkommens in die "Berechnung der Überversicherung" (vgl. Ingress lit. E; Kläg-act. 13) einzusetzen.