5.2.2 Mit Stellungnahme vom 10. Februar 2017 (vgl. vorn Ingress lit. H) reichte die Beklagte eine Kassenverfügung der Unia vom 3. November 2014 ein, worin die Unia vom Kläger - wegen der von der Suva im Einspracheverfahren rückwirkend ab 1. Mai 2013 auf 52% erhöhten Rente - für den Zeitraum vom Mai 2013 bis September 2014 ALV-Taggelder im Betrag von Fr. 6'567.25 zurückforderte (Beklagt-act. 4). Gemäss der eingereichten Leistungsaufstellung der Unia (Be- klagt-act. 5) reduzierte sich dadurch der Gesamtbetrag der ursprünglich ausgerichteten ALV-Taggelder vom 1. Mai 2013 bis 30. September 2014 von ursprünglich Fr. 46'969.80 auf nunmehr Fr. 40'402.55.