5.1 Anhand der im Klageverfahren eingereichten Akten (vorn Erw. 4.3), namentlich den zahlreichen Absageschreiben, ist es rechtsgenüglich erstellt, dass sich der Kläger in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis 31. Dezember 2014 ernsthaft und seriös, indes erfolglos um eine seinen Möglichkeiten zumutbare Arbeitsstelle bemüht hat. Was die Beklagte dagegen vorbringt, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.