Auch ist unbestritten, dass es sich bei einem grossen Teil der Bewerbungen um Blind- oder Spontanbewerbungen handelt. Zur Bestätigung der (erfolglosen) Arbeitsbemühungen reicht der Kläger für den Zeitraum vom Juni 2013 bis November 2014 50 Absageschreiben der angeschriebenen Arbeitgeber ein (Kläg-act. 24).