21+22). Des Weiteren reicht der Kläger das Formular der Arbeitslosenversicherung "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" für die Monate Mai 2013 bis und mit Dezember 2014 ein, in denen ca. 190 Bewerbungen handschriftlich eingetragen sind, wovon ca. 90 telefonisch, 3 persönlich und die Übrigen schriftlich erfolgten (Kläg-act. 23). Unter diesen Bewerbungen befinden sich auch Mehrfachbewerbungen bei den gleichen Unternehmen. Auch ist unbestritten, dass es sich bei einem grossen Teil der Bewerbungen um Blind- oder Spontanbewerbungen handelt.