8 geschriebener Stellen für in Frage kommende Hilfsarbeiterstellen habe sich der Kläger gar nicht auf Stelleninserate bewerben können, sondern habe zwangsläufig auf direkte Bewerbungen bei Firmen, von denen er wusste, dass sie solche Stellen anbieten, und bei Stellenvermittlungsbüros ausweichen müssen; darüber hinaus sei es dem Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, längere Strecken mit dem ÖV oder mit Zwangshaltungen im Auto zurückzulegen, sodass er auf einen kurzen Arbeitsweg in der Nähe seines Wohnortes angewiesen sei (Klage S. 11).