- er durch die Folgen des Unfallereignisses vom 7. Juni 2010 und den darauf folgenden operativen Eingriffen schwer und augenfällig behindert sei (versteiftes Fussgelenk rechts sowie chronisches neuropathisches Schmerzsyndrom am rechten Fuss), was sich insb. auch aus dem MEDAS-Gutachten vom 24. Juni 2014 ergebe (Klage S. 7 Ziff. 9);