F. Mit Eingabe vom 21. Juli 2016 lässt C.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Klage gegen die B.________ erheben mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger mit Wirkung ab 1.5.2013 aufgrund eines Invaliditätsgrades von 55% eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge im Betrag von monatlich Fr. 796.13 zuzüglich Verzugszins von 5% ab Klageerhebung auszurichten. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. G. Mit Klageantwort vom 5. September 2016 beantragt die Beklagte die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers.