3 Am 11. Februar 2016 (Kläg-act. 14) liess C.________ der B.________ anzeigen, dass er mit ihrer Berechnung nicht einverstanden sei. Das Invalideneinkommen gemäss IV und Suva beruhe auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt, während das Invalideneinkommen gemäss Art. 24 Abs. 2 BVV auf dem einem Versicherten konkret zur Verfügung stehenden Arbeitsmarkt fusse.