Rüsten von Teilen für die Fabrikation, Produktion, Lagertätigkeiten, Bäckereihilfen, etc.). In den Berechnungsblättern zum Schreiben vom 7. Januar 2016 rechnete die B.________ C.________ ein (hypothetisch) erzielbares Einkommen von monatlich Fr. 3'355.83 (= jährlich Fr. 40'269.96) an, was gemäss folgender Berechnung eine Überversicherung von 145.98% ab 1. Mai 2013 ergab (und damit keine BVG-Rente auszurichten war; Kläg-act. 13): 90% Angepasstes AHV-pflichtiges Salär CHF 7'138.26