2 D. Am 14. September 2015 informierte die B.________, als zuständige berufliche Vorsorgeeinrichtung der A.________ im Unfallzeitpunkt vom 7. Juni 2010, C.________ darüber, dass er ab dem 7. Juni 2012 Anspruch auf eine jährliche 100% Invalidenrente gemäss BVG von Fr. 12'606.-- habe (resp. 50% ab dem 1.4.2013 gemäss den beigelegten Berechnungsblättern [Kläg-act. 11, S. 5, monatlich Fr. 525.25 = Fr. 6'303.-- im Jahr]). Da allerdings eine Überentschädigung (infolge halber IV-Rente sowie Suva-Rente) vorliege, richte die B.____