A. C.________, geb. ________1963 in Serbien, lebt seit 1989 in der Schweiz und war ab diesem Zeitpunkt als Bauarbeiter für verschiedene Firmen tätig. Ab Februar 2010 arbeitete er als Eisenleger bei der A.________, wobei er die ersten beiden Monate im Stundenlohn und ab 1. April 2010 im Monatslohn bei einem vollen Arbeitspensum angestellt war. Am 7. Juni 2010 stürzte er bei der Arbeit vom Gerüst und erlitt dabei eine Calcaneustrümmerfraktur am linken Fuss, welche gleichentags operativ behandelt wurde (weitere Operationen folgten am 10.6.2010, am 18.6.2010, am 1.7.2010, am 14.4.2011 und am 14.11.2011). Eine Wiederaufnahme der angestammten Arbeit war in der Folge nicht mehr möglich.