Als Einkünfte gelten alle tatsächlich erzielten oder ohne weiteres einforderbaren Einkünfte. Bei den Ausgaben wird der monatliche Grundbetrag gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums um 20% erhöht. Dem 15 Grundbetrag werden u.a. die Miete, die Krankenkassenprämien, die Prämien der Hausrat- und Haftpflichtversicherung und die Steuern hinzugefügt (vgl. zit. VGE II 2014 21 Erw. 3.2).