6.2.5 Der Beschwerdeführer bringt sodann sinngemäss vor, indem die Suva ihm eine reformatio in peius angekündigt habe, die dann aber aufgrund seines Rückzuges der Einsprache und der Verfahrensabschreibung hinfällig geworden sei, habe sie ihn glauben lassen, seine Situation verschlechtere sich danach nicht. Mit der Revision habe sie sich dann aber widersprüchlich verhalten und damit gegen Treu und Glauben verstossen.