6.2.1 Am 1. April 2009 verfügte die Suva eine Reduktion der Taggelder per 14. April 2009 von 100% auf 50%. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einsprache, worauf die Verfügung nicht in Rechtskraft erwuchs. Im Rahmen des Einspracheverfahrens traf die Suva weitere Abklärungen. Zudem erhielt sie Kenntnis vom IV-Verfahren, insbesondere dem ablehnenden Entscheid, der vom Bundesgericht bestätigt wurde. Aufgrund der neu bekannten Tatsachen beabsichtigte sie, die angefochtene Verfügung zu Ungunsten des Beschwerdeführers abzuändern, da sie rückwirkend per 1. September 2005 von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgehe.