Aufgrund der Observationsberichte und der medizinischen Berichte habe er selber sehr wohl gewusst, dass die beantragte Ausrichtung der Taggelder auf der Basis einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai 2011 aller Voraussicht nach niemals gutgeheissen werden könne. Es sei verfehlt, wenn der Beschwerdeführer der Suva ausgerechnet in diesem Verfahren treuwidriges Vorgehen vorwerfe.