- Am 13. Dezember 2012 stellt die IV-Stelle der Suva das Bundesgerichtsurteil vom 4. Dezember 2012 zu, mit welcher die Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil abgewiesen wurde. - Nach einem ersten Zustellversuch vom 11. Januar 2013 teilte die Suva dem Beschwerdeführer am 18. Januar 2013 mit, in Betracht zu ziehen, gestützt auf das Bundesgerichtsurteil im IV-Verfahren die Taggeld-Verfügung vom 1. April 2009 im Rahmen des Einspracheverfahrens im Sinne einer reformatio in peius dahingehend abzuändern, als rückwirkend ab 1. September 2005 von einer vollen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei.