- Am 1. Mai 2012 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die ablehnende IV-Verfügung vom 9. Juli 2010 ab. Dies u.a. aufgrund der Erwägung: 9 "Vielmehr ist angesichts der Observationsberichte und der nachträglich beim Verkehrsamt getroffenen Abklärungen zum Erwerb des Führerausweises im Herbst 2005 von bereits damals vorhandenen intakten Ressourcen des Versicherten auszugehen" (VGE I 2010 143 vom 1.5.2012 Erw. 4.4). - Am 28. Juni 2012 wird die Suva informiert, dass der Beschwerdeführer das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht angefochten hat.