- Am 20. Juli 2010 teilte die Suva dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit, sie habe die Akten des IV-Verfahrens zur Einsicht erhalten und sehe vor, den Beschwerdeführer begutachten zu lassen. - Am 13. September 2010 reichte der Beschwerdeführer gegen den ablehnenden IV-Entscheid vom 9. Juli 2010 Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Das Verfahren wurde sistiert bis nach dem Vorliegen des durch die Suva in Auftrag gegebenen Gutachtens. - Am 2. Februar 2011 wurde Prof. Dr.med. E.________ durch die Suva der Auftrag zur Begutachtung des Beschwerdeführers erteilt.