- Am 5. Juni 2005 war der Beschwerdeführer Opfer eines Polizeieinsatzes und in der Folge zu 100% arbeitsunfähig. Die Suva anerkannte das Unfallereignis und erbrachte ihre Leistungen (Heilungskosten, Spesen, Taggelder). 8 - Am 27. Juni 2006 meldete sich der Beschwerdeführer bei der IV zum Bezug von IV-Leistungen an. - Am 5. März 2009 erhielt die Suva von der IV-Stelle das von dieser in Auftrag gegebene versicherungspsychiatrische Gutachten des D.________ vom 26. Februar 2009, das von einer aktuellen Arbeitsfähigkeit von 50% ausging.