Gestützt darauf verfügte die Suva am 1. April 2009 ab 14. April 2009 neu ein Taggeld auf der Basis einer 50% Arbeitsunfähigkeit; die Heilungskosten wurden weiterhin übernommen (Suva-act. 122). Gegen diese Verfügung erhob A.________ am 18. Mai 2009 Einsprache, die mit Eingabe vom 21. September 2009 ergänzt wurde (Suva-act. 124 und 134).