B. Im Auftrag der IV-Stelle Schwyz erstellte D.________ am 26. Februar 2009 ein versicherungspsychiatrisches Gutachten zur Frage des Gesundheitszustandes und dessen Auswirkungen auf die Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit von A.________ (Suva-act. 120 und 126-0001). Die Gutachter hielten (u.a.) fest, ein potentieller Arbeitsplatz sollte keine Schichtarbeit beinhalten, ansonsten seien aus psychiatrischer Sicht keine speziellen Anforderungen zu stellen; zumutbar seien 4.5 Stunden pro Arbeitstag (Suva-act. 120 Ziffer C 3.1 und 3.2). Gestützt darauf verfügte die Suva am 1. April 2009 ab 14. April 2009 neu ein Taggeld auf der Basis einer 50% Arbeitsunfähigkeit;