Mit der Duplik weist die Beklagte zudem zutreffend darauf hin (S. 14 Ziff. 12), dass mit einer (vertrauensärztlichen) Abklärung die Arbeitsfähigkeit des Klägers nicht hätte abschliessend geklärt werden können, was namentlich bei offener Ätiologie der neuropsychologischen Defizite und der synkopalen Episode 22 einleuchtet. Der Kläger hat der Beklagten somit die Kosten der Observation von Fr. 7'800.-- (zuzüglich Zins zu 5 % seit 23.9.2015) zu bezahlen (analog Bundesgerichtsurteil 4A_382/2014 vom 3.3.2015 Erw. 6.3).