Eine volle Arbeitsunfähigkeit ab dem 29. Januar 2015 findet auch keine Bestätigung im Bericht von Prof. Dr. med. X.________ (Stv. Chefarzt, _______ [Klinik]), der ebenfalls nur indirekt aktenkundig ist (Psychiatrisches Fachgutachten S. 28 f.). Dieser Arzt diagnostizierte eine leichte kognitive Störung (ICD 10: F06.7) mit differentialdiagnostisch einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (ICD 10: F07), eine depressive Episode (ICD10: F32), Rez. Bewusstlosigkeiten