Aus neurologischer Sicht ist bei dem Probanden Hr. L. von qualitativen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit auszugehen. Aufgrund der synkopalen Zustände darf der Proband keine Fahrzeuge steuern. Er darf nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten. Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten und im Wasser sind nicht leidensgerecht. Es sollte kein Schichtendienst und keine Nachtschichten durchgeführt werden. Diese neurologische qualitative Einschätzung der Arbeitsfähigkeit gilt seit dem 29.01.2015 (erstmalige Dokumentation der synkopalen Zustände; Bericht W.____). (…)