Die Abklärung der Ätiologie des dementiellen Prozesses ist von extremer Wichtigkeit um Behandlungsoptionen nicht zu verpassen, welche ggf. auch signifikante Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Versicherten haben könnten. Zudem ist eine strikte Abstinenz von Alkohol und von Drogen zu fordern einschliesslich Cannabis. Aus psychiatrisch-versicherungsmedizinischer Sicht spricht nichts gegen die Auferlegung einer diesbezüglichen SMP. Mit Sicherheit besteht keine Fahrtüchtigkeit des Versicherten mehr, der hierüber ausdrücklich im Rahmen der hiesigen Begutachtung aufgeklärt wurde.