Neben gravierenden Gedächtnisstörungen zeigen sich eine Verlangsamung des Informationsverarbeitungstempos, Aufmerksamkeitsstörungen und exekutive Störungen in der Flexibilität und der Handlungsplanung und -kontrolle, so dass nur noch einfache Tätigkeiten unter Supervision durchgeführt werden können, so dass eine Restarbeitsfähigkeit am ehesten in einem geschützten Rahmen umgesetzt werden kann. Die Ätiologie der Störung ist unklar und damit auch die Prognose.