19 und neuropsychologisch begutachtet. In der Zusammenfassung vom 9. März 2016 stellt er folgende Diagnosen (Beklag-act. 23): Bidisziplinäre Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit Mittelschwere bis schwere neuropsychologische Defizite ungeklärter Ätiologie; ICD-10 F 09 Rezidivierende synkopale Episoden mit Bewusstseinsverlust ungeklärter Ätiologie / DD epileptische Anfälle bei St. n. Alkoholabhängigkeitserkrankung Bidisziplinäre Diagnosen ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit