4.2.6 Frühestens per 29. April 2015 ist mithin eine Arbeitstätigkeit des Klägers erstellt. Einerseits im Einklang mit seiner Mitteilung vom 10. April 2015, seine Partnerin begleiten zu wollen, erfolgte diese Arbeitsaufnahme im Beisein derselben. Anderseits hat er entgegen seiner Zusage aktiv (und zur Hauptsache) während eines ganzen Arbeitstages (bzw. während über dreizehn Stunden zuzüglich die Fahrtdauer) den Marktstand (mit-)betreut. Bis zum 21. Mai 2015 sind zwar keine Marktstandaktivitäten mehr dokumentiert.