4.2.2 Ein erstes aktenkundiges Arztzeugnis von Dr. med. L.________, bei dem sich der Kläger seit dem 17. März 2015 in Behandlung befand, datiert vom 27. April 2015 (Kläg-act. 8) und bescheinigt dem Kläger eine volle Arbeitsunfähigkeit vom 1. Mai 2015 bis 31. Mai 2015; voraussichtlich sei er auch im Juni (2015) zu 100 % arbeitsunfähig; es folgten weitere Bescheinigungen einer vollen Arbeitsunfähigkeit (vgl. vorstehend Ingress lit. C; Kläg-act. 9-19).