4.2.1 Am 31. März 2015 fand eine Besprechung einer Aussendienstmitarbeiterin der Beklagten mit dem Kläger in ______ statt. Im Bericht der Mitarbeiterin vom gleichen Tag (31. März 2015) wurden unter anderem die Beschwerden und der bisherige Verlauf nochmals festgehalten (Beklag-act. 10). Der Kläger begründete den vorzeitigen Austritt aus der U.____-Klinik damit, dass der Aufenthalt "kontraproduktiv" gewesen sei. Der Kläger schilderte auch seine Tätigkeit als Marktfahrer. Dies sei in seinem Alter nun zu viel. Eine Angestellte (20-30 %) sowie seine Partnerin übernähmen die grossen Märkte, womit ein Grundstock erledigt werden könne. Momentan sei er nicht in der Lage Auto zu fahren.