Auch subjektiv sei der Kläger abgesehen von gelegentlichen Schlafstörungen und nach einer Chirotherapie wegen eines cervicalen Kopfschmerzes beschwerdefrei. In der angestammten Tätigkeit als Inhaber einer Marktverkäuferfirma sei er ab 1. November 2014 wieder zu 100 % arbeitsfähig. Prognostisch sei ein Rückfall der Burn-out-Symptomatik bei entsprechender Zuspitzung der Konfliktsituationen in der Lebens- und Berufssituation durchaus möglich.