In seinem Bericht vom 19. November 2014 erwähnt Dr.med. K.________, dass der Kläger die psychotherapeutische Behandlung in der Psychotherapiepraxis von Dr. I.________ und Dr. J.________ beendet habe. Am 23. September 2014 sei er wegen eines Morbus Dupuytren des vierten Fingers der rechten Hand im Spital Wil operiert worden; die Operationswunde sei problemlos verheilt und die Funktion der rechten Hand wieder vollständig hergestellt. Objektive Befunde lägen ansonsten nicht mehr vor. Auch subjektiv sei der Kläger abgesehen von gelegentlichen Schlafstörungen und nach einer Chirotherapie wegen eines cervicalen Kopfschmerzes beschwerdefrei.