Bei den bildgebenden Untersuchungen (MRI der HWS und des Schädels sowie CT des Thorax) hätten weder Ischämien noch Läsionen nachgewiesen werden können. Unter dem Verdacht auf eine Migräne ohne Aura sei der Beklagte zur weiteren Diagnostik ins Kantonsspital St. Gallen verlegt worden. Aufgrund erheblicher psychischer Alteration mit Durchschlafstörung, Unruhegefühl, wiederholtem psychosomatisch bedingten Herzrasen und einem Gewichtsverlust von 15 kg im vergangenen halben Jahr sowie familiären Konfliktsituationen sei der Kläger zur weiteren Behandlung zu Dr.phil. H.________ (Psychologin, _______) überwiesen worden.