2.1 Vorliegend stehen sich der klageweise geltend gemachte Anspruch auf Weiterbezahlung der Taggelder (rückwirkend) ab 1. Mai 2015 und fortdauernd einerseits und die Widerklage der Beklagten auf Rückzahlung der für die Zeit vom 24. April 2014 bis 31. Oktober 2014 und vom 23. Januar 2015 bis 30. April 2015 geleisteten Taggelder anderseits gegenüber. Die Beklagte begründet ihren Anspruch mit ihrem Recht auf Rücktritt vom Vertrag (vgl. vorstehend Ingress lit. B). Erweist sich dieser Vertragsrücktritt als rechtmässig, ist nicht nur die Widerklage zu schützen, sondern entfällt auch das Fundament für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Weiterzahlung der Krankentaggelder.