B. Als sich A.________ am 2. Juni 2015 bei der B.______ telefonisch nach den Taggeldzahlungen für den Monat Mai 2015 erkundigte, wurde ihm eröffnet, dass eine Observation durchgeführt und gesehen worden sei, wie er arbeite. Es bestehe daher kein Taggeldanspruch mehr; die erbrachten Leistungen würden zurückgefordert (Beklag-act. 15). Mit Schreiben vom 9. Juni 2015 informierte die B.______ A.________ über die Ergebnisse der Observation, wonach er am 29. April 2015, 21. und 23. Mai 2015 in E._____, F.______ und G.______ am Marktstand gearbeitet und Waren verkauft habe. Gestützt auf Art.