A. A.________ (geb. _____ 1960, ledig, belgischer Staatsangehöriger) arbeitete seit Oktober 2010 bei der von ihm gegründeten und ihm gehörenden D.______ GmbH. Diese Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von Reinigungsmaschinen und Reinigungsprodukten, Verkauf von Kleidungsstücken sowie Handel mit Waren aller Art. A.________ war über seine Gesellschaft bei der B.______ unter anderem für krankheitsbedingten Erwerbsausfall krankentaggeldversichert nach VVG (Beklag-act. 30). Mit Krankenmeldung vom 17. April 2014 zeigte er der B.______ eine seit dem 25. März 2014 dauernde volle Arbeitsunfähigkeit an (Beklag-act. 1). Nach Ablauf der Wartefrist von 30 Tagen richtete die B.____