Zu den Leistungen des UVG-Versicherers hält sie unter Ziffer 2 u.a. fest, bei der Heilanwendung zuhause handle es sich um ambulante Heilungskosten, welche gemäss Tarif zu übernehmen seien (Ziffer 2.1). Die anfallenden Kosten der medizinischen Pflege im Sinne der Krankenpflege seien zu übernehmen, wenn der Arzt diese Hauspflege als nötig erachte (Ziffer 2.2).