2.6), wozu sich der Versicherte vor Gericht nicht geäussert hat. Hinsichtlich der Kritik in der Eingabe vom 20. April 2017 (S. 7 unten), wonach der Gerichtsgutachter die Frage einer allfälligen Teilarbeitsunfähigkeit "mit keinem Wort" behandle, übersieht der Rechtsvertreter des Versicherten die überzeugenden Ausführungen des Gerichtsgutachters (namentlich S. 127 unten und S. 128 oben). Darnach hat die bewusst herbeigeführte Intransparenz der Situation zur Folge, dass damit auch weitergehende Aussagen zu seiner zugrundeliegenden Persönlichkeitsstruktur nicht möglich sind.