Sind aber, wie vorliegend, die Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit aufgrund des vom Versicherten während der vom Bundesgericht geforderten stationären Begutachtung präsentierten Verhaltens nicht schlüssig(er) eruierbar, wirkt sich die diesbezügliche Beweislosigkeit zu Lasten des Versicherten aus. Mit anderen Worten hat die Vorinstanz zu Recht einen Rentenanspruch verneint.