Gutachten, S. 110 unten): Aus heutiger Sicht ist zum Thema von kognitiven Einschränkungen bei nicht alkoholischer Steatohepatitis zu sagen, dass trotz der Befunde gemäss der britischen Autorenschaft aus dem Jahr 2010, nämlich dass keine Korrelation zwischen Schwere der Lebererkrankung und Schwere der kognitiven Defizite gefunden werden konnte, aus einem anderen Blickwinkel heraus dezidiert argumentiert werden muss, dass das aktuell vom Versicherten präsentierte Profil von Defiziten und Minderleistungen dermassen widersprüchlich ist, dass es dafür - unter welcher soma-